Familienrecht
Laut Statistik wird jede dritte Ehe geschieden. Die Folgen sind oft gravierend, nicht nur emotional. Trennung, Vermögen, Unterhalt, neue Umgangsregelungen mit Kindern: Viele Fragen stellen sich den Betroffenen und ohne anwaltliche Beratung ist man dann schnell “schlecht beraten”.
Das Familienrecht berührt alle rechtlichen Belange von ehelichen und nichtehelichen Lebenspartnergemeinschaften.
Zu typischen Themen gehören:
Ehe und Lebenspartnerschaften
was kann man nicht regeln?
Unterhaltsfragen, Vermögen
Eheliche und nichteheliche Kinder
Bei Scheidungen und Trennungen ist es oft unumgänglich, sich anwaltlich informieren und beraten zu lassen, denn diese Schritte sind nicht selten mit einschneidenden Folgen für das weitere Leben verbunden, die allein nicht immer bewältigt werden können.
Im Falle einer Scheidung besteht ein sogenannter “Anwaltszwang”, das heißt, ein Scheidungsantrag beim Familiengericht muss von einem Anwalt oder von einer Anwältin vorbereitet und eingereicht werden. Bei fehlendem oder geringem Einkommen kann die antragstellende Person auch Prozesskostenhilfe beantragen. Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Gebührenseite.
Darüber hinaus behandelt das Familienrecht eine Reihe weiterer Rechtsbereiche, die oft sehr vielschichtig und schwierig sind. An dieser Stelle seien genannt: